Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEBPHIA Commercial GmbH, Lieth 74, 25336 Elmshorn (nachfolgend „SEBPHIA“) für Leistungen im Bereich der Verwaltung, Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten, des Handels sowie kaufmännischer, technischer und digitaler Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen SEBPHIA und ihren Auftraggebern bzw. Vertragspartnern („Auftraggeber“), soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten sie nur, soweit sie zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften nicht widersprechen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SEBPHIA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von SEBPHIA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von SEBPHIA, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Erklärungen in Textform (z. B. E-Mail) genügen der Schriftform im Sinne dieser AGB.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) SEBPHIA ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten geeigneter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen.

(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht rechtzeitige Mitwirkung), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

(4) SEBPHIA ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt SEBPHIA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist SEBPHIA für hieraus entstehende Verzögerungen und Mehraufwände nicht verantwortlich; angemessene Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) SEBPHIA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SEBPHIA.

§ 7 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von SEBPHIA. SEBPHIA ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2026